Hausordnung
- Zugang auf eigene Gefahr!
- Der Betreiber des Geländes haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die bei den Aktivitäten auf dem Gelände entstehen können.
- Der Aufenthalt, das Verladen und das Bewegen von Material auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr!
- Um die Menge der im Wertstoffhof abzugebender Abfälle zu erfassen, muss der Abfall nach Abfalltypen und –arten getrennt gewogen werden.
- Das Verwiegen der Abfälle wird mit Palettenwaage durchgeführt. Dazu muss der Kunde den Abfall auf eine Palette laden und dann den Abfall nach den Anweisungen des Betriebspersonals in einen Lagercontainer werfen oder auf den Lagerplatz stellen.
- Die zum Verwiegen nötigen Behälter (Eimer, Kisten) müssen nach dem Entladen oder nach der Entleerung wieder auf die Waage gestellt werden, damit die genaue Menge des Abfalls bestimmt werden kann.
- Die im Voraus nicht sortierten, lose geschütteten und gemischten Abfälle, die nicht von Hand zu entladen sind, können im Wertstoffhof nicht angenommen werden.
- Zur Ablagerung von Abfällen muss der Kunde folgende Dokumente vorlegen: ungarische Wohnsitzkarte
- Das Entladen von Abfällen in den entsprechenden Sammelcontainer ist Aufgabe und Pflicht des Kunden.
- Das Umladen von nicht in den entsprechenden Sammelcontainer abgeladenen Abfällen ist Aufgabe des Kunden.
- Gefährliche Abfälle dürfen ausschließlich vom Betriebspersonal deponiert werden.
- Die Annahme von flüssigen gefährlichen Abfällen ist nur in geschlossenen und unbeschädigten Verpackungen möglich.
- Grünabfall kann ausschließlich gebündelt angenommen werden. Der Durchmesser der einzelnen Äste darf 5 Zentimeter nicht überschreiten. Der Grünabfall muss auf eine Höchstlänge von 2 Meter gestutzt und von Hand entladen werden. Grünabfall in Säcken muss ausgeschüttet werden.
- Im Fall, wenn die Annahme bestimmter Abfälle mengenmäßig beschränkt ist, ist die Annahme einer Überquote im Wertstoffhof untersagt.
- Es ist verboten, die Gesamtkapazität der im Wertstoffhof zur Beseitigung bestimmten Abfällen zu überschreiten.
- Bei fehlender Lagerkapazität kann das Betriebspersonal das Abladen von Abfällen verweigern.
- Der Kunde hat beim Abladen auf die Sauberkeit zu achten, denn es ist seine Pflicht, den verschütteten Abfall zu sammeln.
- Auf dem Gelände des Wertstoffhofes gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf dem Platz, wo der Abfall entladen wird, dürfen sich zur gleichen Zeit höchstens 2 Kunden mit ihrem Auto aufhalten, ein dritter kann vor der Einfahrt warten, darf aber die Zufahrt nicht behindern.
- Auf dem Gelände des Wertstoffhofes ist Rauchen verboten.
- Die Anlieferung von Abfällen ist nur zu den Öffnungszeiten möglich.
- Im Wertstoffhof sind die sozialen Normen zu befolgen.
- Im Wertstoffhof haben die Kunden die Vorschriften der Hausordnung einzuhalten, andernfalls kann das Betriebspersonal die Annahme des Abfalls verweigern. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Kunde vom Betriebspersonal des Wertstoffhofes verwiesen werden.